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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2707 der Kommission vom 5. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1637 bezüglich der Vorschriften und Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden, sowie der Verwendung von Ausfalldokumenten

CELEX
32023R2707
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-12-05
In force since
2023-12-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4a Meldungen über verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden

Das Ergebnis der von den zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/262 durchgeführten Überprüfung wird den zuständigen Behörden im Abgangsmitgliedstaat im Einklang mit Artikel 6a Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 mitgeteilt. Der Abgangsmitgliedstaat leitet Meldungen über verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden, unverzüglich an den Versender weiter.“

Article 7a Verwendung von Ausfalldokumenten

Hat ein Versender oder zertifizierter Versender die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaats gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b bzw. Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2020/262 über den Beginn einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unterrichtet, und steht das EDV-gestützte System im Abgangsmitgliedstaat voraussichtlich bis zum Eintreffen der Waren am Lieferort nicht zur Verfügung, so leiten die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaats diese Information unverzüglich an die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats weiter.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Februar 2024.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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