Durchführungsverordnung (EU) 2023/2733 der Kommission vom 7. Dezember 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Diclazuril (Coxiril) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Junghennen und Fasane (Zulassungsinhaber: Huvepharma NV) und zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/46
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/46
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/46 erhält der Text unter der Spalte mit dem Titel „Rückstandshöchstmengen im entsprechenden Lebensmittel tierischen Ursprungs“ folgende Fassung: „Verordnung (EU) Nr. 37/2010 .
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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