Durchführungsverordnung (EU) 2023/2791 der Kommission vom 13. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 in Bezug auf die Mengen, die nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile im Rahmen bestimmter Zollkontingente für Schaf- und Ziegenfleisch eingeführt werden dürfen
Text
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Article 1
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt für die ab dem 1. Januar 2024 beginnenden Zollkontingentszeiträume.
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