Delegierte Verordnung (EU) 2023/2896 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/232 hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in Bezug auf Informationen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern
Text
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Article 1
„(2a Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 31. März jedes Jahres folgende Informationen zu den im Vorjahr gemäß Artikel 164 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 getroffenen Entscheidungen über die Ausdehnung der Vorschriften mit: den Titel einer jeden Entscheidung, den betreffenden Sektor, das Datum der Annahme der Entscheidung, die Geltungsdauer der Ausdehnung, die amtlichen Veröffentlichungsverweise und gegebenenfalls die URL-Adresse (Uniform Resource Locator, URL) der Entscheidung.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
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