Beschluss des Rates vom 29. Januar 2024 zur Ernennung des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts
Text
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Article 1
1 Herr Stefan MARTIN wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ernannt.
2 Die Amtszeit von Herrn Stefan MARTIN beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.
Article 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Anwendung von Artikel 1 zu treffen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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