Durchführungsbeschluss (EU) 2024/202 der Kommission vom 8. Januar 2024 zur Änderung der Richtlinie 2002/56/EG des Rates hinsichtlich des Datums gemäß Artikel 21 Absatz 3, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer der Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Pflanzkartoffeln aus Drittländern verlängern dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3)
Text
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Article 1
In Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/56/EG wird das Datum „31. März 2024“ durch das Datum „31. März 2031“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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