Beschluss (EU) 2024/210 des Rates vom 30. Dezember 2023 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Bulgarien und in Rumänien
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Article 1
Ab dem 31. März 2024 werden die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien abgeschafft; von diesem Zeitpunkt an gelten die im Anhang genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands für Bulgarien und Rumänien untereinander und in ihren Beziehungen zu dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Rat bemüht sich, einen Beschluss zur Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu fassen. Dieser Beschluss wird vom Rat einstimmig gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens von 2005 gefasst.
Article 2
Vor dem 31. März 2024 von Bulgarien und Rumänien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt bleiben während ihrer Geltungsdauer für die Zwecke der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der übrigen Mitgliedstaaten oder des geplanten Aufenthalts in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen gültig, insofern sie diese Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für diese Zwecke gemäß dem Beschluss Nr. 565/2014/EU anerkannt haben. Die in jenem Beschluss niedergelegten Bedingungen finden Anwendung.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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