Durchführungsbeschluss (EU) 2024/266 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Benennung eines Referenzzentrums der Europäischen Union für den Tierschutz bei Wassertieren im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 209)
Text
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Article 1
1 Das folgende Konsortium wird als Referenzzentrum der Europäischen Union für Tierschutz bei Wassertieren benannt; es ist für die Unterstützung horizontaler Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Anforderungen im Bereich Tierschutz bei Wassertieren zuständig: Konsortium unter der Leitung der Universität Kreta (Gallos University Campus, 741 00 Rethymno, GRIECHENLAND), das auch aus dem Biologiezentrum der Tschechischen Akademie der Wissenschaften, Institut für Parasitologie, (Branišovská 1160/31, 370 05 České Budějovice, TSCHECHIEN) und der Universitat Autònoma de Barcelona (Edifici A — Campus UAB, 08193 Bellaterra, Cerdanyola del Vallès, SPANIEN) besteht.
2 Die Benennung gemäß Absatz 1 wird alle sieben Jahre ab dem Geltungsbeginn dieses Beschlusses überprüft.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Februar 2024.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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