Beschluss (EU) 2024/364 des Rates vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen Zentralatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1563
Text
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Article 1
Der im Namen der Union in den Sitzungen der Fischereikommission für den westlichen Zentralatlantik (WECAFC) zu vertretende Standpunkt ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der WECAFC erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens für die Jahrestagung der WECAFC im Jahr 2029 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und gegebenenfalls geändert.
Article 4
Der Beschluss (EU) 2019/1563 wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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