Durchführungsbeschluss der Kommission vom 3. Juni 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung eines Antrags auf Schutz einer geografischen Angabe im Weinsektor Lorraine (g. g. A.)
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Das Einzige Dokument gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und die Fundstelle der Veröffentlichung der Produktspezifikation für den Namen „Lorraine“ (g. g. A.) (EU-Nr.: PGI-FR-02815 – 15.11.2021) werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1143 muss das Recht, gegen den vorgeschlagenen Schutz Einspruch einzulegen, innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der in Absatz 1 genannten Veröffentlichung ausgeübt werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C, C/2024/2239, 19 März 2024 wird aufgehoben.
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