Durchführungsbeschluss (EU) 2024/378 der Kommission vom 25. Januar 2024 zur Genehmigung eines von Spanien gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellten Antrags auf Nichtanwendung der Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission auf 58 Fahrzeuge Stadler E6000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 388)
Text
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Article 1
Dem Antrag Spaniens, die Verordnung (EU) 2016/919 auf 58 Fahrzeuge E6000 des Unternehmens Stadler nicht anzuwenden, wird wie im Anhang dargelegt stattgegeben.
Article 2
Spanien unterrichtet die Kommission bis zum 31. Dezember jedes Jahres über die Planung für die Aufrüstung der Fahrzeuge und die dabei gemachten Fortschritte. Spanien teilt der Kommission ferner die Fahrzeugnummern der im Anhang aufgeführten Fahrzeuge mit, sobald sie verfügbar sind.
Article 3
Dieser Beschluss gilt innerhalb der geografischen Grenzen der Strecke L084/984 des spanischen Eisenbahnnetzes.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet. Er gilt bis zum 31. Dezember 2028.
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