Beschluss (EU) 2024/396 des Rates vom 16. Januar 2024 über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023–2028)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023–2028) (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Gemäß den im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Verfahren und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die durch den mit Artikel 9 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss angenommen wurden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
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