Durchführungsbeschluss (EU) 2024/411 der Kommission vom 30. Januar 2024 über die Liste der Schifffahrtsunternehmen mit Angabe der für ein Schifffahrtsunternehmen zuständigen Verwaltungsbehörde gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Liste der Schifffahrtsunternehmen gemäß Artikel 3gf Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2003/87/EG wird nach Maßgabe des Anhangs dieses Beschlusses aufgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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