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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/414 des Rates vom 21. Dezember 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen, das am 7. Dezember 2022 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde

CELEX
32024D0414
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-12-21
In force since
2023-12-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Dezember 2022 in New York angenommenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Übereinkommens genehmigt.

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt. Bei der Unterzeichnung des Übereinkommens gibt die Union diese Erklärung nach Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 20 Absätze 1 und 2 des Übereinkommens ab.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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