Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
Text
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Article 1
„1 Abgeordnete, gegen die gemäß Artikel 182 der Geschäftsordnung des Parlaments eine Maßnahme zum Ausschluss von der Plenarsitzung verhängt wurde, verlieren während der Dauer des Ausschlusses ihren Anspruch auf das in Artikel 24 der vorliegenden Durchführungsbestimmungen vorgesehene Tagegeld.“
„2 Die Abgeordneten verlieren ihren Anspruch auf Tagegeld gemäß Artikel 24 der vorliegenden Durchführungsbestimmungen, wenn der Präsident des Parlaments dies gemäß Artikel 183 der Geschäftsordnung beschließt.“
„4 Der monatliche Höchstbetrag, der für sämtliche in Artikel 30 genannten persönlichen Mitarbeiter übernommen werden kann, beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 29557 EUR.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt ab dem 16. Juli 2024.
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