Beschluss (EU) 2024/699 der Kommission vom 26. Februar 2024 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Text
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Article 1
Die Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, die im Beschlussentwurf des Unterausschusses für geografische Angaben enthalten ist, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Beschlussentwurf des Unterausschusses für geografische Angaben ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Article 2
Der Vertreter/die Vertreterin der Europäischen Union im Unterausschuss für geografische Angaben wird ermächtigt, den Beschluss des Unterausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Beschluss des Unterausschusses für geografische Angaben wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Anhang X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits wird durch den Text im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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