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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/837 des Rates vom 26. Februar 2024 zur Ermächtigung Schwedens, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie 2003/96/EG einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden

CELEX
32024D0837
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-02-26
In force since
2024-01-01
End of validity
2027-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Schweden wird ermächtigt, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom (im Folgenden „landseitige Elektrizität“) einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, sofern es sich nicht um Wasserfahrzeuge der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt handelt und die Mindeststeuerbeträge nach Artikel 10 der Richtlinie 2003/96/EG eingehalten werden.

Article 2

Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Sollte der Rat jedoch auf der Grundlage des Artikels 113 oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geänderte allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen für landseitige Elektrizität erlassen, so endet die Geltung dieses Beschlusses an dem Tag, ab dem diese allgemeinen Bestimmungen anwendbar werden.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.

Relations

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