Beschluss (EU) 2024/851 des Rates vom 4. März 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 12. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Errichtung des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial und auf der ersten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials errichtet wird, zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 12. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Errichtung des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial und auf der ersten Tagung der Aufsichtsbehörde des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt. Geringfügige Änderungen der im Anhang dargelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union in dem vorbereitenden Ausschuss und der Aufsichtsbehörde vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschlusstritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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