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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/1225 der Kommission vom 30. April 2024 zu den von Dänemark mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Zusatz von Nitriten zu bestimmten Fleischerzeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2669)

CELEX
32024D1225
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-04-30
In force since
2024-04-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die einzelstaatliche Bestimmung über die Verwendung von Nitriten in ganz und teilweise haltbar gemachten wärmebehandelten Fleischerzeugnissen in der Verordnung Nr. 474 vom 9. Mai 2023 über Zusatzstoffe usw., die Lebensmitteln zugesetzt werden, sowie über strafrechtliche Vorschriften für Verstöße gegen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (BEK nr 474 af 9.5.2023), die das Königreich Dänemark der Kommission gemäß Artikel 114 Absatz 4 AEUV mit Schreiben vom 3. November 2023 mitgeteilt hat, wird bis zum 9. Oktober 2025 gebilligt.

Article 2

Die anderen einzelstaatlichen Bestimmungen über den Zusatz von Nitriten zu Fleischerzeugnissen in der Verordnung Nr. 474 vom 9. Mai 2023 über Zusatzstoffe usw., die Lebensmitteln zugesetzt werden, sowie über strafrechtliche Vorschriften für Verstöße gegen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (BEK nr 474 af 9.5.2023), die das Königreich Dänemark der Kommission gemäß Artikel 114 Absatz 4 AEUV mit Schreiben vom 3. November 2023 mitgeteilt hat, werden mit Ausnahme der Bestimmung über die Verwendung von Nitriten in ganz und teilweise haltbar gemachten wärmebehandelten Fleischerzeugnissen gebilligt, bis auf Unionsebene geänderte harmonisierte Bestimmungen mit Höchstmengen in gleicher Höhe wie in der genannten Verordnung oder darunter Geltung erlangen.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

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