Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1251 der Kommission vom 25. April 2024 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übermittlung von Statistiken nach der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2534)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Ausnahmen von der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 werden den dort genannten Mitgliedstaaten gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland und das Königreich Schweden gerichtet.
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