Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1284 der Kommission vom 13. Mai 2024 über die Verlängerung der vom Luxemburger Umweltamt ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Raidox 35% gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die zuständige Luxemburger Behörde darf die Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Raidox 35% zur Desinfektion der Innenflächen des Isolators im „Centre hospitalier de Luxembourg“ bis zum 25. August 2025 verlängern, sofern sie sicherstellt, dass das Produkt ausschließlich unter ihrer Aufsicht verwendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Luxemburger Umweltamt gerichtet. Er gilt ab dem 22. Februar 2024.
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