Beschluss (EU) 2024/1298 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2023/003 DE/Vallourec)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2024 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2984627 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 24. April 2024.
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