Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1335 der Kommission vom 17. Mai 2024 zur Genehmigung eines von Irland gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellten Antrags auf vorübergehende Nichtanwendung von Nummer 6b der Tabelle 6.3 Anforderungen an die Konformitätsbewertung streckenseitiger Teilsysteme — Prüfung mit zwei fahrzeugseitigen Systemen verschiedener Hersteller der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3227)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dem von Irland gestellten Antrag auf vorübergehende Nichtanwendung von Nummer 6b der Tabelle 6.3 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 wird stattgegeben. Im Einklang mit dem nationalen ERTMS-Umsetzungsplan unterrichten die irischen Behörden die Kommission bis zum 31. Dezember jedes Jahres über die Einführung von ERTMS im irischen Netz.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.
Article 3
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions