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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/1357 des Rates vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027

CELEX
32024D1357
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-04-29
In force since
2024-04-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027 (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .

Article 3

Für die Zwecke des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens werden Änderungen des Artikels 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Abkommens zur Berücksichtigung einer Änderung, Aufhebung, Ersetzung oder Neufassung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 von der Kommission im Namen der Union genehmigt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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