Beschluss (EU) 2024/1394 des Rates vom 22. April 2024 über den Abschluss des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Co-Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 42 des Abkommens.
Article 3
Der Präsident des Rates ermächtigt die Person(en), die befugt ist (sind), den Austausch des zur Bestätigung des Abschlusses der Genehmigung und Ratifizierung durch die Unions-Vertragspartei erlassenen Instruments nach Artikel 47 Absatz 1 vorzunehmen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein .
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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