Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1456 der Kommission vom 27. Mai 2024 zur Benennung einer Unionsprüfeinrichtung für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates
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Article 1 Unionsprüfeinrichtung für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
Die HBLFA Francisco Josephinum, Weinzierl 1, 3250 Wieselburg, Österreich, wird hiermit als Unionsprüfeinrichtung für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung benannt.
Article 2 Überprüfung der Benennung
Die Benennung als Unionsprüfeinrichtung gemäß Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses wird gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1267 bis zum 18. Juni 2029 und danach alle fünf Jahre überprüft.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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