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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1458 der Kommission vom 24. Mai 2024 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2023 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3353)

CELEX
32024D1458
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-05-24
In force since
2024-05-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2023 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in den Anhängen I und II dieses Beschlusses aufgeführt.

Article 2

Dieser Beschluss gilt unbeschadet späterer Konformitätsabschlussbeschlüsse der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Artikel 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden, sowie späterer Beschlüsse der Kommission über den jährlichen Leistungsabschluss gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2021/2116, mit denen Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden, denen kein entsprechender Output im jährlichen Leistungsbericht gegenübersteht.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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