Beschluss (EU) 2024/1606 des Rates vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027 (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Union vor.
Article 3
Für die Zwecke von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens, werden Änderungen des Artikels 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Abkommens zur Berücksichtigung einer Änderung. Aufhebung, Ersetzung oder Neufassung der Haushaltsordnung von der Kommission im Namen der Union genehmigt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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