Beschluss (EU) 2024/1639 des Rates vom 30. Mai 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wird vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Vereinbarung genehmigt .
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Die Kommission stellt die Unterzeichnung der Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses sicher.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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