Beschluss (EU) 2024/1651 des Rates vom 30. Mai 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates in Bezug auf die Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates zu vertreten ist, besteht darin, die Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) zu genehmigen und zu gewährleisten, dass die dem Staat Kuwait zustehende Stimmenzahl gemäß Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens berechnet wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft
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