Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1663 der Kommission vom 12. Juni 2024 über den anfänglichen Austausch von Informationen über den Flugweg im Zuge des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/116 festgelegten ersten gemeinsamen Vorhabens
Text
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Article 1
Die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/116 im Zuge des ersten gemeinsamen Vorhabens eingeführte ATM-Funktion für den anfänglichen Austausch von Informationen über den Flugweg (AF6) gilt als umsetzungsreif und wird bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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