Beschluss (EU) 2024/1665 der Kommission vom 12. Juni 2024 über die Delegierung der Überwachung und Durchsetzung der in der Sache M.6447 — IAG/bmi für bindend erklärten Verpflichtungen an die benannte nationale Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 95 Absatz 2 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Text
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Article 1
Die Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen in der Sache M.6447 — IAG/bmi wird an die benannte nationale Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs delegiert, die über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2024.
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