Beschluss (EU) 2024/1669 des Rates vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem nach Artikel 67 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eingesetzten Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen für Änderungen der Geschäftsordnung, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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