Beschluss (EU) 2024/1758 des Rates vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt.
Article 2
Die dem Abkommen beigefügte Gemeinsame Auslegungserklärung und die Gemeinsame Erklärung werden im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren werden gemäß Artikel 41.5 des Abkommens und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Notifikationen folgende Teile des Abkommens von der Union und der Republik Chile vorläufig angewandt: Kapitel 1, Kapitel 2, Kapitel 3 — mit Ausnahme von Artikel 3.4 (Konsularischer Schutz), Kapitel 4, Kapitel 5, Kapitel 6 — mit Ausnahme von Artikel 6.2 (Steuerangelegenheiten), Kapitel 7, Artikel 8.5 Absatz 1 Buchstabe b, Kapitel 40, Kapitel 41.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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