Delegierter Beschluss (EU) 2024/1763 der Kommission vom 14. März 2024 über die Verlängerung der Feststellung der vorläufigen Gleichwertigkeit des in den Vereinigten Staaten geltenden Solvabilitätssystems, das auf Unternehmen mit Sitz in diesem Drittland anwendbar ist, mit dem in Titel I Kapitel VI der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschriebenen System
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das Solvabilitätssystem in den Vereinigten Staaten, das auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten anwendbar ist, wird weiterhin als dem in Titel I Kapitel VI der Richtlinie 2009/138/EG beschriebenen System vorläufig gleichwertig betrachtet.
Article 2
Die Verlängerung der vorläufigen Gleichwertigkeit wird vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2035 gewährt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions