Beschluss (EU) 2024/1764 des Rates vom 13. Juni 2024 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus teilzunehmen
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union in Bezug auf Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen hat oder voraussichtlich in absehbarer Zukunft erlassen wird, an den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus teilzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien geführt. Der Rat kann der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Richtlinien erteilen.
Article 2
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (im Folgenden „Gruppe COPEN“) des Rates, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird, geführt. Die Kommission erstattet der Gruppe COPEN regelmäßig über die Fortschritte bei den Verhandlungen Bericht und übermittelt ihr so bald wie möglich alle Verhandlungsdokumente. Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Rat — auch schriftlich — Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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