Beschluss (EU) 2024/1798 des Rates vom 25. Juni 2024 über die von den Vertragsparteien als zweite Tranche für das Jahr 2024 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
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Article 1
Der von den Parteien als zweite Tranche für das Jahr 2024 zu zahlende Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) wird auf 500000000 EUR festgesetzt. Sie wird wie folgt ausbezahlt: a) 400000000 EUR für die Kommission und b) 100000000 EUR für die Europäische Investitionsbank (EIB).
Article 2
Die einzelnen Beiträge zum EEF sind von den Vertragsparteien des EEF gemäß dem Anhang als zweite Tranche für 2024 an die Kommission und die EIB zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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