Beschluss (EU) 2024/1811 des Rates vom 20. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) im Hinblick auf zwei Analyseverfahren und auf die IOR-Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) auf seiner 119. Tagung vom 18. bis zum 25. Juni 2024 oder im Rahmen eines vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates im November 2024 eingeleiteten Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftverkehrs im Hinblick auf Beschlüsse zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl sowie des Verfahrens zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl und dem Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Technischen Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des IOR kann von den Vertretern der Union im Rat der Mitglieder des IOR (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) ohne weiteren Beschluss des Rates zugestimmt werden, falls diese technischen Anpassungen sich aus Änderungen im Zusammenhang mit der im Anhang aufgeführten Überarbeitung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl oder aus Änderungen bezüglich des Verfahrens zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl und dem Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie ergeben.
Article 3
Werden vor oder während der 119. Tagung des Rates der Mitglieder neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt, die den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragen die Vertreter der Union, dass die Annahme des Beschlusses zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl sowie des Verfahrens zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl und dem Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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