Beschluss (EU) 2024/1814 des Rates vom 21. Juni 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in Bezug auf den Beschluss der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu Änderungen der in Anhang I dieses Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite zur Bewältigung des Klimawandels zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in Bezug auf den Beschluss der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) zu Änderungen der in Anhang I des Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite zur Bewältigung des Klimawandels zu vertreten ist, besteht darin, die Änderungen auf der Grundlage des dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurfs des Wortlauts zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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