Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1884 der Kommission vom 10. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2126 der Kommission hinsichtlich der Gesamtmenge gelöschter EU-EHS-Zertifikate, die für die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates durch bestimmte Mitgliedstaaten berücksichtigt werden können
Text
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Article 1
Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2126 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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