Beschluss (GASP) 2024/2034 des Rates vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Text
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Article 1
„(1 Es wird eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union (AU) eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden ‚EFF‘) finanziert wird (im Folgenden ‚Unterstützungsmaßnahme‘). Mit der Unterstützungsmaßnahme werden Maßnahmen finanziert, die vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) bis zum 31. Dezember 2025 gebilligt werden.“
„(4 Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 96 Monate ab dem 1. Januar 2022.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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