Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2120 der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Verlängerung der Benennung der Zuteilungsstellen, die für den Betrieb eines Systems zur Zuteilung von eindeutigen Produktidentifikationen (UDI) im Bereich der Medizinprodukte benannt wurden
Text
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Article 1 Verlängerung der Benennung der Zuteilungsstellen
Die Benennung der im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/939 aufgeführten Zuteilungsstellen wird für einen Zeitraum von fünf Jahren, und zwar vom 27. Juni 2024 bis zum 27. Juni 2029, verlängert.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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