Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2138 der Kommission vom 18. Juli 2024 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf den kommerziellen Schienenpersonenverkehr in Schweden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 4998)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt weiterhin für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden, um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung kommerziell betriebener Schienenpersonenverkehrsdienste im Hoheitsgebiet Schwedens zu ermöglichen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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