Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2164 der Kommission vom 11. Juli 2024 über Mindestanforderungen an die Daten von Mietfahrzeugen, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 4665)
Text
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Article 1
Für die Eingabe der Daten über ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge in die einzelstaatlichen elektronischen Register gelten folgende Mindestanforderungen: DatenkategorieDatenelementZusätzliche Beschreibung des DatenfeldsLängeZulassungFahrzeugkennzeichenFreitext, alphanumerisch1-15Zulassungsland des FahrzeugsZweistelliger Buchstabencode gemäß ISO 3166-1 alpha-22
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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