Beschluss (EU) 2024/2176 des Rates vom 8. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (VGV) eingesetzten regionalen Lenkungsausschuss im Hinblick auf die Einführung gemeinsamer Regeln für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörenden Personen, die zur Teilnahme an Sitzungen der Verkehrsgemeinschaft eingeladen werden, zu vertreten ist
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) im Hinblick auf die Einführung gemeinsamer Regeln für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörenden Personen zu vertreten ist, die zur Teilnahme an Sitzungen der Verkehrsgemeinschaft eingeladen werden, der die gemäß den Beschlüssen Nr. 2020/05 und Nr. 2021/02 des Lenkungsausschusses erlassenen Regeln ersetzt, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
2 Geringfügige Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die im Anhang enthaltenen gemeinsamen Regeln für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörenden Personen, die zur Teilnahme an den Sitzungen der Verkehrsgemeinschaft eingeladen werden, werden angenommen. Die gemäß dem vorliegenden Beschluss erlassenen gemeinsamen Regeln ersetzen die gemäß dem Beschluss Nr. 2020/05 und dem Beschluss Nr. 2021/02 des regionalen Lenkungsausschusses erlassenen Regeln. Nach ihrer Annahme veröffentlicht das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft die Regeln auf der Website der Verkehrsgemeinschaft.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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