Beschluss (EU) 2024/2383 der Kommission vom 6. September 2024 zur Benennung der Europäischen Koordinatoren für die Europäischen Verkehrskorridore, das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) und den Europäischen Seeverkehrsraum (EMS) und zur Festlegung der Modalitäten für die Erfüllung ihres Auftrags und ihrer Aufgaben
Text
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Article 1
Die in Anhang I aufgeführten Personen werden als Europäische Koordinatoren für die Europäischen Verkehrskorridore, das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem und den Europäischen Seeverkehrsraum benannt.
Article 2
1 Das Mandat der Europäischen Koordinatoren beginnt am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses und endet vier Jahre danach.
2 Das Mandat der Koordinatoren kann erneuert werden. Jeder Europäische Koordinator kann die Kommission jederzeit bitten, sein Mandat zu beenden.
Article 3
1 In Anhang II werden die Modalitäten für die Erfüllung des Auftrags und der Aufgaben der Europäischen Koordinatoren festgelegt.
2 Das für Verkehr zuständige Kommissionsmitglied wird ermächtigt, jedem Europäischen Koordinator ein Mandatsschreiben gemäß Anhang II zu übermitteln.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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