Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2386 der Kommission vom 6. September 2024 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten in Bezug auf die Übermittlung von Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung gemäß den Durchführungsverordnungen (EU) 2023/1538 und (EU) 2023/1579 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 6243) (Nur der deutsche, der griechische und der slowenische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Ausnahmeregelungen von den Durchführungsverordnungen (EU) 2023/1538 und (EU) 2023/1579 werden den dort aufgeführten Mitgliedstaaten für die dort aufgeführten Bezugszeiträume gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, die Republik Zypern, die Republik Österreich, und die Republik Slowenien gerichtet.
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