Beschluss (EU) 2024/2543 des Rates vom 23. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung, die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) bzw. vom ADN-Verwaltungsausschuss angenommen wurden, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt. Geringfügige Änderungen an den in Absatz 1 genannten Änderungen können ohne einen weiteren Beschluss des Rates gemäß Artikel 2 vereinbart werden.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des ADR beziehungsweise des ADN sind, im Hinblick auf die Änderungen der Anhänge des ADR und die dem ADN beigefügten Änderungen der Verordnungen gemeinsam im Interesse der Union vorgetragen.
Article 3
Ein Hinweis auf die angenommenen Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnungen wird im Amtsblatt der Europäischen Union unter Angabe des Datums ihres Inkrafttretens veröffentlicht.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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