Beschluss (EU) 2024/2566 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in der 36. Sitzung der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und in der 119. Sitzung des Hauptausschusses Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) oder in späteren Sitzungen in Bezug auf eine Änderung der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist, ist in der Anlage zu diesem Beschluss festgelegt.
2 Unwesentliche Änderungen des in Absatz 1 genannten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates gebilligt werden.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission in der Sachverständigengruppe zum AETR und von den Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, im UNECE-Hauptausschuss Straßenverkehr vertreten.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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