Beschluss (EU) 2024/2581 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschusses im Hinblick auf die Annahme des Vermittlungsmechanismus, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Hinblick auf die Annahme des Vermittlungsmechanismus, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Partnerschaftsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige technische Korrekturen des Beschlussentwurfs des Partnerschaftsausschusses können von den Vertretern der Union im Partnerschaftsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Partnerschaftsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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